Der internationale Wettbewerb für Blasorchester Flicorno d’Oro
“Flicorno d’Oro” ist ein Wettbewerb für Amateur-Blasorchester in verschiedenen Kategorien; die Jury besteht aus Persönlichkeiten des internationalen Musik- und Blasorchesterfachbereiches.
Der Wettbewerb findet in Riva del Garda statt vom 4. bis 8. April 2009. Es sind verschiedene Begleitveranstaltungen geplant – Konzerte, Paraden, Ausstellungen und Verkaufsmessen in Riva del Garda und in anderen Orten des Garda Trentino und der Provinz Trient.
Teilnahme
Am Wettbewerb teilnehmen können alle nicht Berufsblasorchester ohne Beschränkung der Mitgliederanzahl. Jedes Blasorchesters kann eine Anzahl Berufsmusiker aufnehmen, die jedoch nicht höher als 10% der Ausführenden sein darf. Unter Berufsmusiker ist zu verstehen: Lehrer an Konservatorien oder an gleichgestellten Musikschulen, fest angestellte Musiker oder mit einem Vertrag von mindestens 12 Monaten bei einer Berufsmusikkapelle oder einem Berufsblasorchester.
Im Wettbewerb sind sechs Teilnahmekategorien vorgesehen: Eccellenza, Superiore, Prima, Seconda, Terza, Giovanile (Höchststufe, Obere Stufe, Erste, Zweite und Dritte Stufe, Jugend).
In der Kategorie Jugend können Jugendblasorchester der Verbände teilnehmen und Musikkapellen von Musikschulen und Orientierungskursen der Blasorchester. Das Höchstalter ist 18 Jahre bzw. müssen die Musiker nach dem 1. Januar 1991 geboren sein. Erlaubt sind Musiker bis zu 25 Jahren bzw. die nach dem 1. Januar 1984 geboren sind, bis zu 10% der Ausführenden.
In der freien Kategorie erhalten die Blasorchester in privater Form und ohne am Internationalen Wettbewerb für Blasorchester „Flicorno d’Oro” teil zu nehmen, eine schriftliche Bewertung seitens einer internationalen Jury. Darüber hinaus erhalten sie eine zweite Bewertung, der die teilnehmenden Musikkapellen ihr eigenes Niveau im Bezug auf die sechs Wettbewerbskategorien des Flicorno d’Oro entnehmen können. Ziel dieser freien Kategorie ist die Annäherung der Musikkapellen an die Wirklichkeit des Wettbewerbes „Flicorno d’Oro“. In dieser Kategorie sind keine Preise vorgesehen.
Die Einschreibegebühr am Wettbewerb und in der freien Kategorie beträgt pro Musikkapelle Euro 250,00; nicht enthalten sind darin die Kosten für die Partituren der Pflichtstücke und der Stücke freier Wahl; diese sind zu Lasten der teilnehmenden Orchester. Die Bezahlung muss mittels Scheck, on-line Überweisung oder Posterlagschein erfolgen und innerhalb 30. November 2008 zu richten an:
Flicorno d’Oro - Via Concordia, 23 – C.P. 108 - 38066 RIVA DEL GARDA (TN)
Ja, für jede Wettbewerbskategorie wird eine Rangliste nach Punkten erstellt. Die drei Besten der Kategorie erhalten Musikinstrumente der Yamaha Musica Italia – Siehe Absatz Preise. Dem Blasorchester mit den meisten Punkten, das die Punkteanzahl von 90 überschreitet, wird der Erste Preis des Wettbewerbs zuerkannt. Alle teilnehmenden Musikkapellen erhalten ein Wettbewerbsdiplom.
Die Ergebnisse werden am Sonntag Abend, am Ende der Ausführungen aller Konkurrenten, bekannt gegeben.
Ja, ein Dirigent kann ein Blasorchester im Wettbewerb und ein anderes oder mehrere Orchester in der freien Kategorie auβer Konkurrenz leiten.
Ein Musiker kann in zwei oder mehreren Orchestern spielen, wenn sie in verschiedenen Kategorien teilnehmen. Er kann nicht in zwei Musikkapellen der gleichen Kategorie spielen.
Ja, der Tagessatz für die Wettbewerbsproben kostet Euro 10,00 pro Person. Das Abo für alle Veranstaltungstage kostet Euro 30,00 pro Person.
Bei Buchung des Aufenthalts über die Agentur Rivatour - Incoming Travel Agency erhält man einige Begünstigungen, worunter den kostenlosen Eintritt.
Anlässlich des “Flicorno d’Oro” hat der Verein mit einigen Hotels eine Vereinbarung getroffen, die ermäβigte Preise vorsieht. Ansprechspartner ist Rivatour - Incoming Travel Agency.
Das Angebot von Rivatour beinhaltet: Übernachtung, kostenloser Eintritt zu den Proben Flicorno d’oro und 2 Stunden Probesaal.
30. November 2008 ist letzte Anmeldefrist.
Zulassung zum Wettbewerb und zur freien Kategorie erfolgt laut unanfechtbarer Entscheidung der Künstlerischen Leitung. Die Zulassung wird innerhalb 31. Dezember 2008 mitgeteilt. Sollte die Zulassung nicht erfolgen, wird die Einschreibegebühr zur Gänze zurück erstattet.
Das teilnehmende Blasorchester muss das Pflichtstück der betreffenden Kategorie auf der Originalpartitur (nicht fotokopiert) ausführen und ein Stück nach Wahl aus der entsprechenden Liste. Pflichtstück und Liste der freien Wahl liegen zur Einsicht auf. Es ist erlaubt, auβer Konkurrenz ein kurzes Stück von max. 2 Minuten zwecks „Aufwärmen“ zu spielen.
Die Reihenfolge der Auftritte bestimmt die Künstlerische Leitung auf Grund technisch-organisatorischer Kriterien und teilt sie den Teilnehmern schriftlich mit.
In besonderen Fällen kann bei der Anmeldung ein Vorzugsdatum genannt werden, das, wenn möglich, in der Auftrittsagenda berücksichtigt wird. Die Organisation kann jedoch nicht garantieren, dass alle Anfragen berücksichtigt werden. Die von der Organisation erstellte Auftrittsagenda ist bindend.
Die Künstlerische Leitung bevorzugt, dass Stücke aus der Kategorie ausgeführt werden, zu der man sich angemeldet hat. Trotzdem ist es erlaubt – wenn im Voraus mitgeteilt – ein Stück aus der nächst höheren Kategorie vor zu tragen.
Für die zur Kategorie “Eccellenza” angemeldeten Musikkapellen, darf das ausgeführte Programm einschlieβlich „Aufwärmen“ und Pflichtstück die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. Die Präsenz auf der Bühne darf nicht länger als 50 minuten dauern.
Für die zur ersten Kategorie und zur Kategorie “Superiore” angemeldeten Musikkapellen, darf das ausgeführte Programm einschlieβlich „Aufwärmen“ und Pflichtstück die Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Die Präsenz auf der Bühne darf nicht länger als 45 minuten dauern.
Für die zur zweiten und dritten Kategorie sowie zur Kategorie Jugend angemeldeten Musikkapellen darf das ausgeführte Programm einschlieβlich „Aufwärmen“ und Pflichtstück die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsenz auf der Bühne darf nicht länger als 35 Minuten dauern.
Bei Überschreiten der vorgesehenen Dauer sind Strafpunkte vorgesehen.
Die Blasorchester in der freien Kategorie müssen zwei Stücke nach freier Wahl auf Originalpartitur (nicht fotokopiert) ausführen. Mindestens eines der beiden Stücke muss ein für Blasorchester komponiertes Stück sein. Es ist möglich, ein „Aufwärmstück“ von maximal 2 Minuten zu spielen.
Für die betreffenden Musikkapellen darf das ausgeführte Programm einschlieβlich „Aufwärmen“ und die beiden ausgewählten Stücke die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsenz auf der Bühne darf nicht länger als 35 Minuten dauern.